PREISVERGABE DERZEIT AUSGESETZT
Satzung vom 16. Juli 2003
Die Deutsche HNO-Medithek ‑ eine Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. – verleiht jährlich bei der Jahresversammlung der Gesellschaft einen Preis für den besten Videofilm oder die beste Multimediapräsentation, vorausgesetzt, dass mehr als 5 Beiträge eingereicht werden. Bewertet wird dabei nicht nur die wissenschaftliche, sondern auch die didaktische Qualität, d.h. bewertet wird, wie geschickt filmerische bzw. multimediale Mittel eingesetzt wurden, um den wissenschaftlichen Inhalt in möglichst eindrucksvoller Weise gut verständlich zu machen.
Das Preisrichtergremium setzt sich zusammen aus dem jeweiligen Leiter der Deutschen HNO-Medithek als Vorsitzenden, sowie aus 4 weiteren, vom Vorsitzenden vorzuschlagenden und vom Präsidium zu benennenden Mitgliedern der Gesellschaft, die einer medizinischen Fakultät angehören.
An der Preisverleihung nehmen alle rechtzeitig zur Präsentation bei der Jahresversammlung eingereichten Video-Filme bzw. Multimediapräsentationen teil. Die Einreichung hat spätestens bis zum 30. November des der Jahresversammlung vorausgehenden Jahres zu erfolgen. Die Beiträge müssen original und dürfen noch nicht veröffentlicht worden sein; die Filmlänge bzw. Präsentationsdauer darf 15 Minuten nicht überschreiten.
Mit der Einreichung des Film- bzw. Multimediabeitrages willigen die Autoren/innen in die Aufnahme ihres Beitrages in die Deutsche HNO-Medithek ein. Die Preisverleihung erfolgt durch den Kongresspräsidenten in der Eröffnungsveranstaltung der Jahresversammlung. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Preisrichtergremiums ist ausgeschlossen.