Deutsche Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn

Hofmann- und Heermann-Preis

Satzung vom 16. Mai 1996 (mit Änderungen vom 1. April 2014)

Der Hofmann- und Heermann-Preis wird von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie an Hals-Nasen-Ohrenärzte verliehen, die sich um die Weiterentwicklung der praktischen HNO-Heilkunde besonders verdient gemacht haben. Die Fördergabe soll in erster Linie die Persönlichkeit des Preisträgers ehren und seine Vorbildfunktion herausstellen. Friedrich Hofmann, praktischer Arzt und Kreisphysikus in Burgsteinfurt, hat 1841 den Ohrenspiegel erfunden und damit die universelle Untersuchungstechnik im Hals-Nasen-Ohrenfachgebiet begründet. Josef Heermann, Hans Heermann und Joachim Heermann haben vom Anfang dieses Jahrhunderts bis 1996 in drei Generationen als Chefärzte der Hals-Nasen-Ohrenabteilung des Alfried-Krupp-Krankenhauses in Essen wertvolle Beiträge zur Weiterentwicklung besonders der operativen Techniken an Nase, Ohr und Tränenwegen geleistet. Hans Heermann hat 1975 mit einer Schenkung den Anstoß zur Schaffung des Friedrich-Hofmann-Preises gegeben, Joachim Heermann hat 1995 diesen Preis durch eine großzügige Spende auf eine gesicherte finanzielle Grundlage gestellt.

Für die Preisverleihung gelten folgende Bestimmungen:

  1. Der Preis wird für eine einzelne oder mehrere inhaltlich zusammenhängende Veröffentlichung(en) des Preisträgers verliehen, die in einer wissenschaftlichen Zeitschrift erschienen ist (sind).
  2. Die Publikation soll von hohem Nutzen und Wert für die praktische Tätigkeit des Hals-Nasen-Ohren- Arztes sein.
  3. Um den Preis kann sich jedes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie bewerben. Der Preis ist besonders geeignet, wissenschaftliche Leistungen, Entdeckungen und praktische Errungenschaften zu honorieren, die aus dem Kreis der praktizierenden Hals-Nasen-Ohren-Ärzte heraus erarbeitet wurden.
  4. Die Auszeichnung ist mit einer Geldsumme verbunden, die durch Spenden und aus den Beiträgen der Mitglieder der Gesellschaft aufgebracht wird. Die Höhe des Betrages und der Zeitpunkt der Preisvergabe richtet sich nach den vorhandenen Geldmitteln und nach der Zahl der preiswürdigen Anwärter. Die Entscheidung hierüber steht im Ermessen des Preisrichterkollegiums (siehe Punkt 6). Der Preis sollte jedoch wenigstens einmal innerhalb von 5 Jahren verliehen werden.
  5. Vorschläge zur Verleihung des "Hofmann-und Heermann-Preises" können von allen Mitgliedern der Gesellschaft eingebracht werden. Die für die Prämierung vorgesehene Arbeit muss bis zum 1. November des Kongressvorjahres unter Beilage des Lebenslaufes und eines Publikationsverzeichnisses des Bewerbers beim Schriftführer der Gesellschaft über die Geschäftsstelle Bonn auf dem Postwege eingereicht sein.
  6. Über die Verleihung des Preises entscheidet ein Preisrichterkollegium, welches sich aus dem geschäftsführenden Präsidium und dem jeweiligen Vertreter des Berufsverbandes zusammensetzt. Jedes Mitglied des Preisrichterkollegiums hat eine Stimme. Die Preisrichter entscheiden über die Zuerkennung des Preises an ein oder mehrere Mitglieder der Gesellschaft durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
  7. Die Bekanntgabe und Übergabe des Preises erfolgt jeweils anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie.