Geschäftsordnung für die wissenschaftlichen Tagungen (Kongresse)
(mit Änderungen vom 30. Juli 2005)
§ 1 Anmeldung
Beiträge in Form von freien Vorträgen, von Kurzvorträgen mit Postern und von Postern müssen termingerecht (1. September bis 30. November des Kongressvorjahres) mit einer deutschsprachigen Zusammenfassung über die Homepage der Gesellschaft angemeldet werden: www.hno.org
Zusätzlich können Multimedia-Präsentationen mit anderer Thematik angemeldet werden; der Kurzfassung ist eine Filmkopie beizufügen. Anmeldung über die Geschäftsstelle der Gesellschaft in Bonn.
Zu den Schwerpunkten des Kongresses kann der Präsident Beiträge zulassen.
Beiträge von Mitgliedern der Gesellschaft werden bevorzugt angenommen.
Die Anmeldung von Beiträgen, die schon vorgetragen, gezeigt bzw. veröffentlicht wurden, sind ebenso wie Beiträge zum gleichen Thema mit wechselnder Autorenreihung nicht zulässig.
Einzelheiten siehe „Einladung zur Jahresversammlung“ = Beilage in Heft 3 der HNO Informationen.
§ 2 Annahme und Reihenfolge
Der Präsident entscheidet im Einvernehmen mit der Programmkommission unter eventueller Einbeziehung von Beratern darüber, ob und in welcher Form ein Beitrag angenommen und an welcher Stelle im Kongressprogramm er präsentiert wird.
§ 3 Dauer und Technik der Präsentationen und Diskussionsbeiträge
Die Dauer der Erläuterungen zu den Referaten am ersten Kongresstag legt der Präsident fest. Dabei soll ausreichend Diskussionszeit eingeplant werden.
Redezeiten:
Freier Vortrag: 8 Minuten (plus 2 Minuten Diskussion). Abbildungen im PowerPoint-Format.
Kurzvortrag mit Poster: 3 Minuten (plus 2 Minuten Diskussion). 2 Abbildungen im PowerPoint-Format
Poster mit Autorenbegehung: Ablauf siehe „Einladung zum Kongress“ bzw. Kongressprogramm.
Multimedia-Präsentation: Höchstens 15 Minuten Spieldauer. Format: CD-ROM oder DVD
Diskussionsbeiträge: 1 Minute sollte nicht überschritten werden.
Der Sitzungsleiter kann in Einzelfällen über eine längere Diskussionsdauer und, falls erforderlich, über die Zulassung mehrerer Diskussionsbeiträge eines Kongressteilnehmers entschieden.
Der Vortragende hat ein Recht auf ein Schlusswort.
Vorträge sollten durch den Erstautor möglichst in freier Rede gehalten werden.
§ 4 Veröffentlichung der Beiträge
Der Referateband wird rechtzeitig vor dem Kongress an die Mitglieder versandt (Laryngo-Rhino-Otologie, Suppl. 1).
Die deutschsprachigen Zusammenfassungen der Vorträge, der Kurzvorträge mit Postern, der Poster, oder der Multimedia-Präsentationen werden vor dem Kongress publiziert.
Die englischsprachigen Zusammenfassungen vorgenannter Beiträge sowie der Hauptvorträge, Vorträge auf Aufforderung/Einladung erscheinen nach dem Kongress online bei German Medical Science (www.egms.de).
Hauptvorträge, Vorträge auf Aufforderung/Einladung sowie das Resümee von Rundtischgesprächen und Podiumsdiskussionen werden in der „Laryngo-Rhino-Otologie,
Suppl. 2“ (Thieme Verlag) publiziert, ebenso die „Wullstein-Vorlesung“.
Über Umfang und Abgabetermin der Manuskripte entscheidet der jeweilige Herausgeber.