(Preis für zukunftsweisende Projekte zur Digitalisierung in der HNO-Heilkunde)
Satzung vom 29. Januar 2019 (mit Änderungen vom 3. August 2021)
Der „Jochen Werner Innovationspreis“ der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNO-KHC) ist ein Preis für zukunftsweisende Projekte junger Ärzte oder Wissenschaftler im Bereich der Digitalisierung in der HNO-Heilkunde. Als Fördergabe soll er die Persönlichkeit des Preisträgers1 ehren und besondere Verdienste bei der Umsetzung der voranschreitenden Digitalisierung in der HNO-Heilkunde herausstellen.
Der Preis wird alljährlich für den innovativsten Beitrag zur Digitalisierung im Gebiet der HNO-Heilkunde zuerkannt. Die erste Preisverleihung hat unabhängig von den in der vorliegenden Satzung niedergelegten Regelungen im Jahr 2019 stattgefunden, danach soll sie einmal jährlich zunächst befristet auf fünf Jahre erfolgen. Die Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Jahresversammlung der DGHNO-KHC.
Das jeweils für die Preisvergabe anzumeldende Projekt bzw. Beitrag kann sowohl von dem Bewerber selbst als Mitglied der DGHNO-KHC als auch von Dritten für die Preisvergabe vorgeschlagen werden. Um die Preisvergabe kann sich jedes Mitglied der DGHNO-KHC selbst bewerben; Nichtmitglieder können von einem Mitglied der DGHNO-KHC vorgeschlagen werden.
Der Vorschlag muss bis zum 1. November des jeweiligen Kongressvorjahres beim Schriftführer der DGHNO-KHC über die Geschäftsstelle in Bonn schriftlich eingehen. Der Vorschlag muss neben einer detaillierten Projektbeschreibung auch den Lebenslauf und ein Publikationsverzeichnis des Bewerbers enthalten. Es wird empfohlen, der Einreichung ein Begleitschreiben des Klinikleiters beizufügen. Der Bewerber darf zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bei der Auswahl geeigneter Bewerbungsprojekte werden im Übrigen auch die für die jeweilige Jahresversammlung angemeldeten und thematisch passenden Beiträge in das Auswahlverfahren durch das Preisrichterkollegium für die Preisvergabe mit einbezogen. Hierzu wird die jeweilige Programmkommission gebeten, das Preisrichterkollegium auf in ihren Augen preiswürdige Beiträge aufmerksam zu machen. Das Preisrichterkollegium kann unabhängig von Bewerbungsfristen und ergebnisoffen ausgewählte Kandidaten um die Einreichung kompletter Bewerbungsunterlagen bitten.
Bewertungskriterien sind insbesondere der Innovationsgrad, die praktische Umsetzbarkeit und die Bedeutung für den Fortschritt der Digitalisierung in der HNO-Heilkunde.
Das Preisrichterkollegium besteht aus dem Präsidenten sowie dem Stellvertretenden Präsidenten der DGHNO-KHC, dem 1. Vorsitzenden des Deutschen Studienzentrums für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, dem Federführenden der Arbeitsgruppe „Digitale Zukunft im Gesundheitswesen“, dem Sprecher der Vereinigung JungeHNO sowie ab dem Jahr 2020 dem Preisträger aus dem jeweiligen Vorjahr. Die Preisrichter entscheiden über die Zuerkennung des Preises durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Die Preisvergabe und die damit verbundene finanzielle Dotation können auch an mehrere Preisträger aufgeteilt werden.
Die Finanzierung des Preises erfolgt aus den von Herrn Professor Jochen A. Werner gestifteten finanziellen Mitteln, welche eine satzungsgemäße Mittelverwendung im Sinne der steuerlichen Vorschriften gewährleistet. Die Preisvergabe ist mit einer finanziellen Dotation in Höhe von 1.000 € pro Jahr bzw. Preisvergabe verbunden. Sollten die von Herrn Professor Jochen A. Werner gestifteten finanziellen Mittel zur Ausstattung der mit der Preisvergabe verbundenen Dotation nicht oder nicht vollständig ausreichen, behält sich das Präsidium eine Entscheidung über die Preisvergabe und die Höhe der Dotation vor. Reichen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht aus oder wird vom Preisrichterkollegium keine Preisvergabe beschlossen, können die Preisvergabe und/oder die Dotation ausgesetzt werden.
Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Preisrichtergremiums ist ausgeschlossen.
1 Die Formulierung schließt Angehörige aller Geschlechter (m/w/d) ein. Die Verwendung der männlichen Formen hier und auch im Folgenden dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.